Aktuell

Der Reichsanzeiger des Deutschen Reiches ist das Veröffentlichungsorgan der Regierung des Deutschen Reiches.

Er schließt direkt an das letzte Reichsgesetzblatt (RGBl) der letzten legitimen und souveränen Regierung des Deutschen Reiches bis zum 28. Oktober des Jahres 1918 an.

Am 4. März des Jahres 2013 hat sich ein Präsidialrat als institutionalisiertes Verfassungsorgan und Souverän des Deutschen Reiches konstituiert.

Dieser Präsidialrat übernimmt die verfassungsmäßigen Aufgaben des Deutschen Kaisers.

Unter dieser Seite werden fortan alle Beschlüsse und Gesetze der institutionalisierten gesetzgebenden Organe Bundesrat und Reichstag zur Herstellung der Handlungsfähigkeit des Zweiten Deutschen Reiches gemäß der Verfassung vom 16. April des Jahres 1871 mit ihren notwendigen Novellierungen nach Zustimmung durch den Präsidialrat in weiterer Folge veröffentlicht.

Das erste Reichsgesetzblatt zur Aufnahme der Tätigkeit des Präsidialrates - RGBL 2013, S. 0001 - enthält die Proklamation an das Deutsche Volk in seinen völkerrechtlich gültigen Grenzen des Deutschen Reiches und gilt mit seiner Veröffentlichung als verkündet.

Zum Wohle des Deutschen Volkes

Der Präsidialrat